Kreis Gütersloh Gütersloh vor 1 Tag

Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Kreis Gütersloh

Das ist der Job

Wenn du dich für eine Ausbildung beim Kreis Gütersloh entscheidest, entscheidest du dich für mehr als nur einen Beruf.

Darum lohnt es sich

Dafür braucht es Fachwissen, Teamgeist und eben auch: Herz, deins. Deine Traumausbildung ist spannend, sicher und macht Sinn?

Dann starte mit uns durch – mit einer Ausbildung als Notfallsanitäter/in (m/w/d) Art: Ausbildung Beginn: 01.09.2027 Dauer: 3 Jahre Bezahlung: ca. 1.410€ (Tarifbeschäftigungsverhältnis) und 1.555€ (Beamtenverhältnis) brutto monatlich Original Stellenanzeige auf StepStone.de bit.ly/4w2X7RC Du entscheidest dich für Verantwortung, für Gemeinschaft – und für ein echtes wir.

Aus Liebe zum Kreis gestalten wir tagtäglich das Leben der Menschen hier – mit Verstand und mit Gefühl.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Kreis Gütersloh übergeben — kein Konto nötig.

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