Die Ausbildung zum Notfallsanitäter
Die Ausbildung dauert nach § 5 des Notfallsanitätergesetzes in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre, und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung teilt sie in drei Teile:
| Teil | Umfang |
|---|---|
| theoretischer und praktischer Unterricht an der Schule | 1.920 Stunden |
| praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen | 1.960 Stunden |
| praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern | 720 Stunden |
Für den Zugang verlangt § 8 die gesundheitliche Eignung und einen mittleren Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Alternativ reicht ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Die ersten vier Monate des Ausbildungsverhältnisses sind nach § 16 Probezeit. Der Ausbildungsträger zahlt dir während der gesamten Ausbildung eine angemessene Vergütung.
Kürzere Wege und Umstieg
Ein kürzerer Einstieg ist die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter. Sie richtet sich nach dem Recht deines Landes und umfasst in allen Ländern mit eigener Verordnung mindestens 520 Stunden, aufgeteilt auf Unterricht, Praktikum in einer Klinik, Praktikum auf einer Rettungswache und einen Abschlusslehrgang mit Prüfung. Die genaue Verteilung der Stunden unterscheidet sich je nach Land. In Vollzeit dauert der Lehrgang etwa drei bis vier Monate, in Teilzeit bis zu zwölf Monate. Später ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter möglich, wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst.
Für Ärztinnen und Ärzte führt der Weg in den Notarztdienst über die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin bei der Landesärztekammer.
Erlaubnis und Unterlagen
Die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter darfst du nur mit Erlaubnis führen. Nach § 2 setzt sie die abgeschlossene Ausbildung mit staatlicher Prüfung voraus, außerdem Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse. In die Bewerbung gehören:
- Erlaubnisurkunde als Notfallsanitäter, als Rettungssanitäter das Zeugnis nach Landesrecht
- Nachweise über Fortbildungen, die dein Träger oder dein Land verlangt
- Führerschein, mit Angabe der Klassen
- als Notarzt: Approbation und Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Kläre im Gespräch, auf welchen Fahrzeugen du eingesetzt wirst, welche Führerscheinklasse dafür verlangt wird und wie lange eine Schicht dauert. Frag auch, ob der Träger die Kosten für Fortbildungen übernimmt. Einige Rettungsdienstgesetze der Länder schreiben eine jährliche Fortbildung vor, in Baden-Württemberg zum Beispiel 30 Stunden im Jahr.