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Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Notarzt: wer im Einsatz was macht

Drei Rollen auf dem Rettungswagen und dem Notarztfahrzeug im Vergleich, dazu der Stand beim Rettungsassistenten.

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Drei Qualifikationen, ein Team

Im Rettungsdienst arbeiten Menschen mit sehr unterschiedlich langen Ausbildungen zusammen. Der Notfallsanitäter ist ein bundesrechtlich geregelter Beruf mit dreijähriger Ausbildung. Die Rettungssanitäterin oder der Rettungssanitäter hat eine deutlich kürzere, landesrechtlich geregelte Qualifikation. Die Notärztin oder der Notarzt ist approbiert und hat eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung.

MerkmalRettungssanitäterNotfallsanitäterNotarzt
RechtsgrundlageLandesrechtNotfallsanitätergesetz des BundesBundesärzteordnung, Weiterbildungsordnung der Kammer
QualifikationLehrgang, nach den Grundsätzen von 1977 mindestens 520 Stundendrei Jahre Ausbildung mit staatlicher PrüfungApprobation und Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Rolle im EinsatzMitarbeit im Team und im KrankentransportVersorgung bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztesärztliche Versorgung am Einsatzort

Notfallsanitäter

Die Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz dauert in Vollzeit drei Jahre. Seit der Ergänzung um § 2a dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes auch heilkundliche Maßnahmen einschließlich invasiver Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Voraussetzung ist, dass sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen und dass die Maßnahmen nötig sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden.

§ 4 des Gesetzes beschreibt, was du nach der Ausbildung eigenverantwortlich können sollst: die Lage am Einsatzort erfassen, den Zustand der Patientin oder des Patienten beurteilen und entscheiden, ob eine Notärztin oder ein Notarzt nachgefordert wird, die Erstversorgung durchführen, die Transportfähigkeit herstellen, das Transportziel wählen und die Übergabe dokumentieren. Hinzu kommt die Mitwirkung bei der ärztlichen Versorgung und bei ärztlich angeordneten Maßnahmen.

Rettungssanitäter

Für Rettungssanitäter gibt es kein Berufsgesetz des Bundes. Die Länder regeln die Ausbildung selbst. Lange Zeit war der Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen von 1977 die gemeinsame Grundlage, das sogenannte 520-Stunden-Programm. Umfang, Prüfung und Anerkennung zwischen den Ländern unterscheiden sich daher im Detail. Die Ausbildung dauert in Vollzeit etwa drei bis vier Monate. Schwerpunkte sind der Krankentransport, lebensrettende Sofortmaßnahmen und die Helferfunktion in der Notfallrettung.

Notarzt

Notärztinnen und Notärzte brauchen die Approbation und die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin nach der Weiterbildungsordnung ihrer Landesärztekammer. Die Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg verlangt zum Beispiel 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, davon sechs Monate in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder einer zentralen Notaufnahme, dazu 80 Stunden Kurs und anschließend 50 Notarzteinsätze unter Anleitung.

Und der Rettungsassistent

Den Rettungsassistenten hat das Notfallsanitätergesetz 2014 als Ausbildungsberuf abgelöst. Wer die alte Erlaubnis besitzt, darf die Berufsbezeichnung nach § 30 weiter führen. Die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter nach § 32 war nur innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich, also bis Ende 2023.

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